April 2004
Die KATATHYM IMAGINATIVE PSYCHOTHERAPIE (KIP), vormals KATATHYMES
BILDERLEBEN (KB), ist ein auf tiefenpsychologischen Grundlagen beruhendes imaginatives
Verfahren der Psychotherapie. (Synonym: Symboldrama, engl: Guided Affective
Imagery).
Die Methode stammt von H. LEUNER und wurde 1955 als wissenschaftlich fundiertes
Verfahren in die Psychotherapie eingeführt.
Das Verfahren ist durch 3 Wesensmerkmale charakterisiert
Die Bezeichnung KATATHYM (griech: der Seele gemäß = die Seele widerspiegelnd) weist auf den tiefenpsychologischen Ursprung affektbeladener, emotional erlebter, symbolhafter Projektionen des Unbewussten hin.
IMAGINATIV hebt den bildhaften Charakter der therapeutisch induzierten Erlebniswelt hervor. Die Imagination stellt eine Regression in die primärprozesshafte Schicht der Seele, dem unbewusstnahen Bild-Denken, dar. In den Imaginationen kommen unbewusste Bedürfnisse und Affektkonstellationen, sowie Konflikte in Form tiefenpsychologischer Traumsymbole zur Darstellung und werden somit ausdrückbar und erlebbar. Die Symbolik der Imagination ist eine Widerspiegelung der inneren Welt der Objekte. Durch die Arbeit in und am Symbol ist eine direkte Bearbeitung sowohl praeverbaler defizitärer Mangelerlebnisse, als auch von ödipal Konflikthaftem möglich (Auffüllen früher emotionaler Defizite - strukturelle Nachreifung - Bearbeitung und Lösung unbewusster Konflikte).
Das Bildhafte mit seinem Symbolcharakter hat eine vermittelnde Funktion zwischen tiefen, unbewussten Vorgängen, Affekten, Trieben und Konflikten und bewusstem Erleben. Das Bilderleben hebt unbewusste Inhalte in das Vorbewusste. Diese symbolhaften, vorbewussten Inhalte können in der KIP durch das Erleben und Bearbeiten teilweise schon auf der Bildebene bewusstseinsfähig oder durch Nachbearbeitung der Bilder und Emotionen assoziativ angereichert und bewusst gemacht werden. Somit verbindet die KIP emotionale Verarbeitung mit dem erkenntnismäßigen Bewusstwerden in idealer Weise.
Der therapeutische Prozess erfolgt auf zwei Ebenen
Die Gliederung
des Verfahrens in GRUND-, MITTEL- und OBERSTUFE trägt
der psychischen Entwicklung Rechnung. Die Grundstufe erfasst die frühesten,
praeverbalen Stadien der Entwicklung, die Mittel- und Oberstufe die ödipalen
Phasen und spätere Entwicklungen.
Die Imagination bietet außerdem die Möglichkeit der diagnostischen
Einblicknahme in unbewusste Vorgänge ähnlich den projektiven
Testverfahren (z.B. TAT).
Die Grundstufentherapie fördert die Entfaltung und Differenzierung und
ermöglicht ein Nachholen und Nachreifen durch Auffüllen früher
Defizite, sowie ein Korrigieren früher emotionaler Erfahrungen (Objektbeziehungen).
Mittel- und Oberstufe fokussieren auf Konfliktbearbeitung, Erkenntnis und
Integration, sowohl auf der Bildebene, als auch auf der sekundärprozesshaften
Ebene.
Da die KIP schnell unbewusstes Konfliktmaterial freisetzt, bedarf ihre
Anwendung der sorgfältigen Weiterbildung des Therapeuten, um Misserfolge
und Gefahren zu vermeiden.
Die KIP kann als EINZELTHERAPIE, als PAAR-, FAMILIEN- oder GRUPPEN-KIP eingesetzt werden.
Anwendung: Krisenintervention,
fokale Kurztherapie (bis ca. 30 Stunden), Mittel- bis Langzeittherapie (bis
zu mehreren hundert Stunden).
Kontraindikationen: floride Psychosen, praepsychotische Zustände, mangelnde
Intelligenz (IQ unter 85), hirnorganische Defekte mit Beeinträchtigung
der intellektuellen Leistungsfähigkeit
Relative Kontraindikationen: massiver Zwang, schwere Formen der Hysterie
und hysterische Charakterneurosen.
Psychotherapeuten für Katathym Imaginative
Psychotherapie K.I.P. (Katathymes Bilderleben, KB) verfügen über
eine Ausbildung, welche die eigenständige Behandlung von Patienten mit
psychischen und physischen Leidenszuständen ermöglicht. Sie müssen
die Behandlung sowohl in Form von Einzel- als auch von Gruppenpsychotherapie
einsetzen können.
Psychotherapeuten für Katathym Imaginative Psychotherapie K.I.P. (Katathymes Bilderleben, KB) sind so ausgebildet, dass sie psychische Störungen und Erkrankungen von Patienten erkennen und geeignete indikationsgerechte praktische Behandlungsschritte, die auf theoretischen Grundlagen beruhen, einsetzen können.
Sie haben ein ausreichendes Ausmaß an psychischer Reife und
theoretischem Wissen erlangt, welches ermöglicht, die vielfältigen
Interventionsmöglichkeiten
gezielt anzuwenden.
Die Ausbildung zum/r Therapeuten/in für Katathym Imaginative Psychotherapie im Sinne der Ausbildungsrichtlinien und im Rahmen des psychotherapeutischen Fachspezifikums (gem. PthG § 10 (2) kann nur beginnen, wer
Im Aufnahmegespräch soll die persönliche Eignung
und Belastbarkeit des Auszubildenden festgestellt werden.
Persönliche Eignung für die Ausbildung und Ausübung der Psychotherapie
setzt voraus:
Reflexions- und Selbstreflexionsfähigkeit, Fähigkeit zu Empathie,
sozialen Kontakten und Beziehungen, ausreichende Ich-Stärke und Belastbarkeit,
ausreichende intellektuelle Begabung, reifen Umgang mit Frustrationen und mit
eigenen und
fremden aggressiven und libidinösen Impulsen.
In diesem Sinne sind Ausschlusskriterien: zu geringe Reflexions- und Selbstreflexionsfähigkeit, mangelnde Empathiefähigkeit, schwere Persönlichkeitsstörungen, mangelnde intellektuelle Begabung, deutliche Ich-Struktur-Defekte, mangelnde Beziehungsfähigkeit, mangelnde Frustrationstoleranz, erschwerter Umgang mit aggressiven und libidinösen Impulsen, unreife Persönlichkeitsstruktur, mangelnde Belastbarkeit, mangelnde soziale Kontakt- und Anpassungsfähigkeit, auffällige Verhaltensstörung.
f) Aufnahme in den Verein durch den Vorstand.
Erst nach erfolgreichem Abschluss des psychotherapeutischen Propädeutikums und nach Aufnahme in den Verein darf mit dem Fachspezifikum begonnen werden (§ 10, Abs.2 Z.4).
Entwicklungspsychologie, Tiefenpsychologie, Narzissmustheorie, Objektbeziehungstheorie, Psychopathologie und Psychiatrie, Psychosomatik
Psychophysiologie, Traumtheorie, spezifische Theorie der KIP inklusive tiefenpsychologischer Grundlagen (spezielle Ausprägung von Übertragung und Gegenübertragung und Abwehren etc.). Weitere imaginative Techniken, Therapieplanung (Erstinterview, Anamnese, Diagnostik, Arbeitshypothese, Therapieverlauf, Therapieende), Indikation und Kontraindikation der KIP.
Neurosenlehre, Verhaltenspsychologie, Sozialpsychologie, Kommunikationstheorie, Systemtheorie, Gruppenprozesse
entsprechend der ständig aktualisierten Literaturliste
Theorie und Techniken der Grund-, Mittel- und Oberstufe, Dimensionen der KIP, KIP als Psychotherapie, Abgrenzung und Kombination von/mit anderen psychotherapeutischen Verfahren.
Die Theorie wird zu einem Teil in Theorie- und Weiterbildungsseminaren (150 Std.), zum anderen Teil und in der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe (150 Std.) angeboten und daneben wird noch persönliches Literaturstudium gefordert.
Die begleitende Supervision (120 Stunden) setzt sich wie folgt zusammen:
Fallvorstellung dient der Kontrolle der Qualität der durchgeführten Therapie und damit der Kontrolle der TherapeutInnen in Ausbildung und kann "bestanden" oder "nicht bestanden" werden. Falls also in einer Supervision eine Fallvorstellung gemacht wird, ist dies sinnvollerweise vorher anzukündigen, da andere Kriterien gelten (Grad der vorherigen Reflexion, Dauer der Behandlung, Tonbandaufzeichnung der KB-Bilder ...).
Fallvorstellungen dauern prinzipiell mindestens 90 Minuten (2 Lehreinheiten). In den Fallvorstellungen soll eine präzise Zusammenfassung des therapeutischen Prozesses erfolgen, keine lange „Erzählung“ des Falles. Der Ausbildungsteilnehmer ist für die Strukturierung und die Einhaltung der Zeit verantwortlich.
Es sind mindestens 10 Fallvorstellungen mit eigenem Fall zu absolvieren. Davon müssen mindestens 5 in "Fallvorstellungsseminaren" (Goldegg, Waidhofen) vorgetragen werden, die anderen 5 Fälle können in Fallvorstellungsseminaren, Supervisionsgruppen und/oder in Einzelsupervision vorgestellt werden. Dabei ist auf die entsprechende Bestätigung zu achten: "wurde einer Fallvorstellung gemäß vorgestellt". Zusätzlich zu den 10 Fallvorstellungen mit Fall sind 5 Fallvorstellungsseminare ohne eigenem Fall (als Zuhörer) bei den Fallvorstellungs-seminaren (Goldegg, Waidhofen) zu absolvieren.
Fallvorstellungen sind bei/m LeiterIn der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe dann möglich, wenn kein eigener Fall vorgestellt wird. Die Teilnahme wird dann als Supervision angerechnet. Fallvorstellungen mit Vorstellung eines Falles können beim Leiter der eigenen Ausbildungsgruppe nicht absolviert werden (Ausnahme: bei regionalen Engpässen können max. 2 Fallvorstellungen bei/m LeiterIn der Ausbildungsgruppe gemacht werden). Bei gewünschten Ausnahmen muss vorher schriftlich bei der Ausbildungsleitung angesucht werden. Diese Regelung gilt ab Juni 2000. Bisher absolvierte Fallvorstellungen werden anerkannt.
Im Rahmen der Ausbildung müssen insgesamt mindestens 3 verschiedene Fälle bei Fallvorstellungen vorgestellt werden. Bei einem/einer LehrtherapeutenIn mit voller Lehrbefugnis (DozentIn) können maximal 5 Fallvorstellungen absolviert werden; insgesamt müssen Fallvorstellungen bei mindestens 4 verschiedenen LehrtherapeutenInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnen) erfolgen.
Es kann ein Fall mehrmals in verschiedenen Therapiestadien vorgestellt werden, es müssen jedoch mindestens drei verschiedene Fälle vorgestellt werden.
Zur Abgrenzung von "Fallvorstellung" und "Supervision":
Fallvorstellung dient der Evaluation des Ausbildungsfortschrittes einer/s AusbildungskandidatIn.
Eine Supervision dient der Reflexion der therapeutischen Arbeit und ist damit
eine Hilfestellung für den/die Therapeuten/in (in Ausbildung). Nach dem
Absolvieren der vorgeschriebenen Fallvorstellungsstunden sind die restlichen
Supervisionsstunden nach Bedarf und Möglichkeit zu erwerben (Fallvorstellung
mit oder ohne eigenen Fall, Gruppen-, Einzelsupervision, Seminare mit ausgewiesenen
Supervisionsstunden), wobei im Interesse der eigenen Qualität Einzelsupervision
empfohlen wird.
Supervision kann von LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnen)
der betreffenden Methode, einschließlich des/der Leiters/in der eigenen
Ausbildungsgruppe in Anspruch genommen werden.
Bei jener Lehrperson, bei welcher man die eigene Lehrtherapie absolviert hat, kann weder Supervision noch Fallvorstellung erfolgen.
Im Laufe der fachspezifischen Ausbildung muss ein Praktikum im Ausmaß von 550 Stunden absolviert werden.
Parallel zum Praktikum erfolgt die Praktikumssupervision im Ausmaß von mind. 30 Stunden. Nach Vorgabe des Psychotherapiebeirates hat diese methodenspezifisch zu sein. Wird die Supervision von einer SupervisorIn mit einem anderen Methodenzusatz durchgeführt, kann, nach ausreichender Begründung durch die AusbildungskandidatIn (siehe Anrechnungsrichtlinien des BMGF - home-page des Ministeriums und der ÖGATAP) diese nach Beschlussfassung durch die Ausbildungskommission anerkannt werden. Dazu ist ein Antrag an die Ausbildungsleitung notwendig, der von der ÖGATAP-home-page heruntergeladen werden kann.
Die ÖGATAP ist bemüht, eine hochqualifizierte Ausbildung anzubieten. Die Zulassung für den Abschluss der Ausbildung richtet sich deshalb nicht nur nach der geforderten absolvierten Stundenanzahl (diese kann nur als Mindestanzahl angenommen werden), sondern auch danach, ob ein Ausbildungskandidat die qualitativen Kriterien erfüllt, die ein Psychotherapeut mit der Methode der KIP nachweisen muss.
Wenn alle im Ausbildungscurriculum vorgesehenen Schritte absolviert wurden, müssen alle entsprechenden Nachweise im Original (Sicherheitskopie anlegen) an die ÖGATAP gesandt werden. Beigelegt werden muss eine Übersichtsliste der beigelegten Bestätigungen, aus der die Erfüllung der Ausbildungsschritte ersichtlich ist. (Formular „Einreichung zum Therapeutenkolloquium in KIP“ – herunterzuladen von der Homepage der ÖGATAP).
Nach Überprüfung der Vollständigkeit der Ausbildungsschritte wird eine schriftliche Bestätigung darüber ausgestellt und danach kann die Abschlussarbeit eingereicht werden.
Für das Kolloquium ist die schriftliche Ausarbeitung von einem Fall in
vierfacher Ausfertigung 8 Wochen vor dem Ablegen einzureichen. Die Falldarstellung
sollte
30 - maximal 35 Seiten (Schriftgröße 12 pt, 40 Zeilen pro Seite
- 1 1/2 zeilig) umfassen. Beigelegt werden sollte auch ein "psychotherapeutischer
Lebenslauf", in dem der Quellenberuf, weiter bei wem und wann die Ausbildungsgruppe
und die Lehrtherapie absolviert wurden, sowie ev. institutionelle Erfahrungen
etc. angeführt werden.
Ein KIP-Fall sollte mindestens 40 bis 50 Stunden
umfassen. Imaginationen sollen dabei mindestens jede 3. bis 4. Stunde zur Anwendung
kommen.
Die Arbeit wird von zwei LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnen), die mittels Zufallsprinzips gewählt (der/die LeiterIn der Ausbildungsgruppe und der/die LehrtherapeutIn, bei dem/der die Lehrtherapie absolviert wurde, werden in diese Auswahl nicht einbezogen) gelesen. Bei Annahme der Arbeit wird innerhalb von 8 Wochen ein Kolloquiumstermin vereinbart.
Der Abschluss der Ausbildung ist an ein Kolloquium gebunden. Dabei haben Praktikanten vor den beiden LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnen) ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse entsprechend der Ausbildungsordnung nachzuweisen.
Das Kolloquium besteht aus einem Gespräch einerseits über den schriftlich eingereichten Fall und über den Behandlungsstil, der anhand von Tonbandausschnitten aus verschiedenen Therapiestunden zu demonstrieren ist, andererseits über allgemeine Fragen in Theorie und Praxis. Den Praktikanten können bei negativer Beurteilung im Kolloquium Auflagen zur Vervollkommnung ihrer theoretischen Kenntnisse, der Selbsterfahrung oder der therapeutischen Tätigkeit gemacht werden.
Nach erfolgreicher Ablegung des Therapeutenkolloquiums wird der Therapeutenstatus verliehen. Dieser berechtigt zur selbständigen Behandlung von Patienten mit der Methode der Katathym Imaginativen Psychotherapie (Katathymes Bilderleben).
Nach dem Aufnahmegespräch und dem Beginn des Fachspezifikums in der ÖGATAP gibt es noch weitere Evaluationskriterien, die das Fortsetzen der Ausbildung, das Ausscheiden aus der Ausbildung oder Auflagen für die Fortsetzung der Ausbildung bringen können:
Nach dem Aufnahmegespräch gewährleisten diese Überprüfungen einen hohen Qualitätsstandard der fachspezifischen Ausbildung für die Psychotherapiemethode KIP in der ÖGATAP.
Werden Teilnehmer einer Ausbildungsgruppe oder anderer Ausbildungsveranstaltungen für die weitere Ausbildung abgelehnt, wird ihnen die bis dahin absolvierte Zeit bestätigt. Sie kann aber nicht als Ausbildung geltend gemacht werden.
Auflagen, wie zusätzliche Selbsterfahrung in Einzeltherapie oder Gruppe, oder Theoriestudium, können bei jedem dieser Evaluationsschritte und auch bei den einzelnen Selbsterfahrungsseminaren der ÖGATAP auch über das Mindestmaß der gesetzlichen Bestimmungen von den jeweils verantwortlichen LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (AusbildungsgruppenleiterIn oder SeminarleiterIn) vorgeschrieben werden. Diese Auflagen können dabei auch eine aufschiebende Wirkung für die Fortsetzung der fachspezifischen Ausbildung haben.
Berufsethische Verfehlungen und strafrechtliche Verurteilungen, sowie vereinsschädigendes Verhalten stellen ebenfalls einen Ausschließungsgrund dar.
Sollte es im Rahmen der Ausbildung zur PsychotherapeutIn für Katathym Imaginative Psychotherapie (KIP) zu Meinungsverschiedenheiten kommen, die nicht mit Hilfe der bestehenden Einrichtungen wie KandidatInnenvertretung, Ausbildungsleitung, Ausbildungskommission, Ethikkommission, oder durch ein moderiertes Gespräch mit den Betroffenen innerhalb der ÖGATAP zu lösen sind, gibt es die Möglichkeit, sich an das Schiedsgericht für die Ausbildung der ÖGATAP zu wenden (§ 16/1 der Statuten – Das Schiedsgericht für die Ausbildung).
Wenn es um ethische Probleme geht, ist die Ethikkommission der ÖGATAP damit zu befassen (§15 der Statuten – Die Ethikkommission).
Alle nicht durch eines der beiden Schiedsgerichte (Anm.: für die Ausbildung und für die Weiterbildungscurricula) oder durch die Ethikkommission der ÖGATAP zu erledigenden Streitigkeiten im Rahmen der Gesellschaft werden durch eine Schlichtungsstelle ausgetragen und entschieden (§ 16/3 der Statuten – Die Schlichtungsstelle).
Die Voraussetzung für die Aufnahme in eine Ausbildungsgruppe ist der Abschluss des Propädeutikums, das positiv absolvierte Aufnahmegespräch, das Einführungsseminar (A-Kurs) und die ordentliche Mitgliedschaft im Verein.
Die Koordination erfolgt über das Sekretariat (Formular für das Interesse an einer Ausbildungsgruppe ausfüllen), wobei die Wünsche der AusbildungsteilnehmerInnen (LeiterIn, Ort ...) mit den Möglichkeiten der AusbildungsgruppenleiterInnen abgestimmt werden.
Es wird empfohlen, mit der Lehrtherapie möglichst am Anfang der Ausbildung zu beginnen (Liste der LehrtherapeutInnen für Lehrtherapie vom Sekretariat anfordern).
Die kontinuierlichen Ausbildungsgruppen sind geschlossene Gruppen (HöchstteilnehmerInnenanzahl 14, in Ausnahmefällen 16), die Selbsterfahrung, methodenspezifische und theoretische Ausbildung beinhalten. Sie werden als 14tägig stattfindende Abendgruppen mit 2-3 Wochenenden pro Jahr oder als ausschließliche Wochenendgruppen etwa 6-8mal pro Jahr angeboten. Sie erstrecken sich daher mindestens über einen Zeitraum von 3-4 Jahren.
Die Stundenanzahl beträgt mind. 450 Stunden:
- 100 Stunden Gruppen-KIP (meist am Anfang der Ausbildungsgruppe bzw. parallel
mit den anderen Ausbildungsschritten)
Danach kontinuierliche Überprüfung und Klärung des Ausbildungsstandes
der AusbildungsteilnehmerInnen durch den/die Ausbildner/in und die TeilnehmerInnen
der Ausbildungsgruppe. Dabei wird die Eignung des/der AusbildungsteilnehmerIn
und eventuelle Auflagen zur Fortsetzung der weiteren Ausbildung festgestellt.
- 150 Stunden Theorie
Literaturstudium, Referate der TeilnehmerInnen, Inputs der LeiterInnen ...
- 200 Stunden methodenspezifische praktische Ausbildung
d.h. Üben der Motive der Grund-, Mittel- und Oberstufe der KIP im Zweier-
(Klient, Therapeut) bzw. Dreiersetting (Klient, Therapeut und Beobachter).
Wie die AusbildungsgruppenleiterInnen innerhalb dieses Rahmens ihre Gruppen gestalten, ist auf einem Informationsblatt des/der jeweiligen Leiters/Leiterin (im Sekretariat) bzw. persönlich zu erfahren; (z.B. Ort, Zeiten, Modus der Bezahlung, Bedingungen zur Erreichung des PraktikantInnenstatus - neben der grundsätzlichen persönlichen Eignung häufig ein Referat, ein Protagonisten-KB und eine gewisses Stadium der Lehrtherapie -, Abfolge der Ausbildungsschritte ...).
Grundsätzlich ist ein Wechsel der Ausbildungsgruppe nicht möglich. Wenn ein Wechsel dennoch erfolgt, wird dem/der AusbildungsteilnehmerIn die bis dahin absolvierte Stundenanzahl lediglich als Selbsterfahrung bestätigt. Eine neue Ausbildungsgruppe muss dann erneut begonnen werden. Ausnahmen ad personam sind in begründeten Fällen unter folgenden Bedingungen möglich:
Es ist eine schriftliche Stellungnahme, warum ein Wechsel gewünscht wird, an die Ausbildungsleitung erforderlich. Diese Begründung muss in Absprache mit dem/der bisherigen und mit dem/der zukünftigen Ausbildungsgruppenleiter/in erfolgen.
In der laufenden Ausbildungsgruppe wird bei ausreichender Entwicklung und Qualifikation der AusbildungsteilnehmerInnen gemeinsam durch den/die verantwortlichen Ausbildner/in und die Gruppe diesen der Praktikantenstatus verliehen.
Ab dem Praktikantenstatus können unter begleitender Supervision Therapien durchgeführt werden im Sinne der geforderten psychotherapeutischen Tätigkeit – siehe Punkt 5.2.2. - (600 Stunden, vor dem Abschluss "glaubhaft zu machen" mit: Alter und Geschlecht des/der Patienten/Patientin, Beginn und Ende der Therapie, Stundenanzahl, Diagnose, bei wem supervidiert). Ein Teil der Supervision kann in der Endphase der Ausbildungsgruppe stattfinden.
Grundsätzlich ist Supervision nur bei LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnen) anrechenbar. Sollte es zu Engpässen kommen, kann ein Antrag an die Ausbildungskommission bzw. an die Vollversammlung der Lehrtherapeuten mit voller Lehrbefugnis zur Anrechnung von Supervision bei einem/einer LehrtherapeutIn mit partieller Lehrbefugnis gestellt werden. In diesem Fall ist anzugeben, bei wem die Lehrtherapie erfolgt (darf nicht dieselbe Person sein).
Damit die Auszubildenden ein reichhaltiges Angebot an fachspezifischen Veranstaltungen
absolvieren können, werden in einer kontinuierlichen Ausbildungsgruppe nicht
alle Teilschritte des theoretischen und praktischen Fachspezifikums angeboten.
Die für die Ausbildung erforderlichen Schritte müssen dann in dafür
von der ÖGATAP angebotenen Seminaren (wie z.B. Goldegg oder Waidhofen) absolviert
werden. Das hat den Sinn, dass auch andere therapeutische Stile kennen gelernt
werden können.
In von der ÖGATAP angebotenen Seminaren (z.B. in Goldegg oder Waidhofen)
- bzw. bei vergleichbarem Inhalt Seminare von Schwestervereinen (im Rahmen
der IGKB) - werden weitere Ausbildungsschritte absolviert:
- 7 KIP-Intensivseminare
(ausgewiesen als B - D)
Diese sind in Abstimmung mit dem Stand der Ausbildungsgruppe zu wählen,
und sie müssen nicht alle der Reihe nach gemacht werden.
Falls die Leiterin / der Leiter nicht selbst den Schwerpunkt "Kinder/Jugendliche" hat
und einen dementsprechenden Ausbildungsblock macht, ist B3 verpflichtend.
- mind. 100 Stunden Theorie
Die als Theorie anrechenbaren Stunden sind bei den Ausschreibungen zu den Seminaren
angegeben (es können auch für diesen Teil weitere Intensivseminare
besucht werden).
LehrtherapeutInnen mit partieller Lehrbefugnis für KIP sind Lehrpersonen, die mit einer Teil-Lehrfunktion, in diesem Fall für die Ausübung der Lehrtherapie bzw. der Praktikumssupervision von der ÖGATAP bis auf weiteres bestellt sind.
Die Aufgabe eines/r LehrtherapeutIn mit partieller Lehrbefugnis für die Ausübung der Lehrtherapie ist die Vermittlung von Selbsterfahrung mit der Methode der Katathym Imaginativen Psychotherapie.
Die Aufgabe eines/r LehrtherapeutIn mit partieller Lehrbefugnis für die Ausübung der Ptaktikumssupervision ist die Supervision des Praktikums (entsprechend dem Psychotherapiegesetz § 6 Abs. 2) mit der Methode der Katathym Imaginativen Psychotherapie.
Es ist nicht selbstverständlich, dass der Abschluss der Therapieausbildung die weitere Ausbildung zum LehrtherapeutIn mit partieller Lehrbefugnis bedingt. Die Gesellschaft erlaubt sich, selbst diese Personen, die sie für geeignet hält, auszuwählen. Diese Personen werden meist, da sie durch besondere Verdienste und Leistungen auffallen (Therapeutenkolloquium, positives Auffallen in Seminaren, bei Supervisionen etc.), von LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnen) für eine Ausbildung für LehrtherapeutInnen mit partieller Lehrbefugnis vorgeschlagen.
Die Berufung auf die Laufbahn zum/r LehrtherapeutIn mit partieller Lehrbefugnis erfolgt in der jährlich einmal stattfindenden Vollversammlung für LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnenvollversamlung). Diese entscheidet, wer zur LehrtherapeutInnenlaufbahn zugelassen wird.
Nach jeder Fallvorstellung erfolgt eine Beurteilung des/der Seminarleiters/in über diese Tätigkeit. Auf der Grundlage der Rückmeldungen der Seminarleiter gibt es ein Screening im Rahmen der jährlichen Vollversammlung für LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnenklausur), wo über die weitere Laufbahn entschieden wird. Nach dieser Entscheidung erfolgt durch die Ausbildungsleitung eine schriftliche Rückmeldung an den/die AnwärterIn, der/die sich auf der Laufbahn zum/r LehrtherapeutIn mit partieller Lehrbefugnis befindet.
Bei positiver Evaluierung durch die Stellungnahmen der SupervisorInnen und ReferentInnen der Fallvorstellungen und nach Erfüllung aller oben genannten Kriterien bzw. der Kriterien der jeweils gültigen Fassung der Lehrpersonnen-Richtlinie für das Fachspezifikum des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen erfolgt nach 5 Jahren im Rahmen der jährlichen Klausur für LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnenvollversammlung) die Ernennung zum/r LehrtherapeutIn mit partieller Lehrbefugnis für KIP (Lehrtherapie und Praktikumssupervision).
Die Aufgaben eines/r LehrtherapeutIn mit voller Lehrbefugnis (DozentIn) für KIP sind die theoretische und praktische Ausbildung, die Supervision, die Lehrtherapien (Einzel- und Gruppenselbsterfahrung) mit der Methode, die Leitung einer Ausbildungsgruppe, Aufnahmegespräche und das Therapeutenkolloquium.
Es ist nicht selbstverständlich, dass der Abschluss
der Therapieausbildung die weitere Ausbildung zum LehrtherapeutIn mit voller
Lehrbefugnis (DozentIn)
bedingt. Die Gesellschaft erlaubt sich, selbst diese Personen, die sie für
geeignet hält, auszuwählen. Diese Personen werden meist, da sie durch
besondere Verdienste und Leistungen auffallen (Therapeutenkolloquium, positives
Auffallen in Seminaren, bei Supervisionen etc.), von anderen LehrtherapeutInnen
mit voller Lehrbefugnis (DozentInnen) für eine LehrtherapeutInnenausbildung
für LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnenausbildung) vorgeschlagen.
Allgemeine Voraussetzungen für die Berufung auf die Laufbahn für LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnenlaufbahn):
Nachwuchs-LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis sollen sich ab dem Moment, in dem sie auf die Laufbahn kommen, selbst eine Lehrtherapeutin oder einen Lehrtherapeuten mit voller Lehrbefugnis aus dem Kreis der LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis für KIP als MentorIn suchen, der/die sie so lange begleitet und berät, bis die endgültige Ernennung zum/r LehrtherapeutIn mit voller Lehrbefugnis erfolgt ist. Darüber hinaus sollen alle Nachwuchs-LehrtherapeutInnen Kontakt mit der Ausbildungsleitung aufnehmen, um von Anfang an Transparenz in bezug auf erforderliche Ausbildungsnachweise zu haben.
Nach Erfüllung aller erforderlichen
Schritte bzw. aller Kriterien der jeweils gültigen Fassung der Lehrpersonnen-Richtlinie
für das Fachspezifikum des Bundesministeriums für soziale Sicherheit
und Generationen, die durch die Ausbildungsleitung und die Ausbildungskommission
geprüft werden und nach neuerlichem Beschluss durch die LehrtherapeutInnen
mit voller Lehrbefugnis (Dozentenschaft) für KIP der ÖGATAP kann in
der einmal jährlich stattfindenden Vollversammlung der LehrtherapetInnen
mit voller Lehrbefugnis (DozentInnen) der LehrtherapeutInnenstatus mit voller
Lehrbefugnis (DozentInnenstatus) für KIP verliehen werden.