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An wen soll ich mich wenden, falls ich weitere Fragen zu meiner Ausbildung habe, die hier nicht beantwortet werden?
Sind nach dem Lesen der FAQs noch Fragen offen, wenden Sie sich für alle Auskünfte bitte zuerst telefonisch an das Büro der ÖGATAP:
Telefon +43-1-523 38 39.
Telefonzeiten erfahren Sie auf dem Anrufbeantworter des Büros.
E-Mail: office@oegatap.at
Sollten Sie bereits eine bestimmte Ausbildungsgruppe gewählt haben, kann Ihnen die jeweilige Ausbildungsgruppenleitung nähere Informationen geben.
Sie können sich mit offenen Fragen auch an die Kandidatinnenvertretung wenden. Zuständig ist Barbara Boros, Telefon 0699 11 716 716 oder E-Mail: info4kandi@gmx.at
Hinweis:
Die rechtlichen Grundlagen für die Ausbildung werden immer genauer definiert, in der Ausbildungspraxis sind Präzisierungen eingetreten. Ausbildungsvertrag und Curriculum sind ausnahmslos genau einzuhalten.
Um die Absolvierung nicht anrechenbarer Ausbildungsschritte zu vermeiden, wenden Sie sich bitte mit allen diesbezüglichen Fragen und Unklarheiten an die Ausbildungsleitung. Für sämtliche die Ausbildung betreffende Fragen sind ausschließlich die Auskünfte der Ausbildungsleitung maßgeblich
Zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern:
Wir wollen die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in diesem Text durch einen geschlechtergerechten und nicht diskriminierenden Sprachgebrauch zum Ausdruck bringen. Gleichzeitig ist uns eine einfache Lesbarkeit des Textes wichtig. Als Form haben wir deshalb, wo möglich, eine geschlechtsneutrale Funktionsbezeichnungen gewählt (z.B. Gruppenleitung), sonst abwechselnd weibliche und männliche Formen angewandt (Therapeutin und Patient, Dozent und Kandidatin, etc.). Gemeint sind damit jeweils Personen beider Geschlechter.
Beginn der Ausbildung und Mitgliedschaft
Welche Voraussetzungen muss ich vor Beginn eines Fachspezifikums erfüllen?
Wie kann ich diese Voraussetzungen nachweisen?
Wie läuft die Ausbildung ab?
Wie lange dauert die Ausbildung?
Wie ist der praktische Ablauf der Ausbildung?
Wo finden Ausbildung bzw. Lehrveranstaltungen statt?
Kann ich nach dem Beginn der Ausbildung die Ausbildungsgruppe wechseln?
Kann ich die Ausbildung unterbrechen?
Was gilt hinsichtlich Fehlstunden während der Ausbildung?
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Wie kann ich die Gruppenleitung vor Ausbildungsbeginn kennen lernen?
Wann kann ich ein Aufnahmegespräch führen?
Wie läuft ein Aufnahmegespräch ab?
Wie erfolgt die Aufnahme in eine Ausbildungsgruppe?
Wie erfolgt die Aufnahme in den Verein?
Kann ich ein Fachspezifikum beginnen, wenn ich das Propädeutikum noch nicht abgeschlossen habe?
Ich habe detaillierte Fragen zu den Voraussetzungen im Zusammenhang mit dem von mir absolvierten Studium.
Welches Ausbildungscurriculum gilt für mich?
Wie finde ich eine Lehrtherapeutin?
Muss ich dem Verein beitreten, um die Ausbildung machen zu können?
Bietet die ÖGATAP auch eine Ausbildung mit möglichem Universitätsabschluss an?
Ausbildung
In welcher Form findet die Ausbildung im Fachspezifikum statt?
Ist die Reihenfolge der theoretischen Ausbildung frei wählbar oder gibt es eine fixe Vorgabe?
Was sind Gastdozenten?
Können im Ausland absolvierte Seminare für die Ausbildung anerkannt werden?
Praktikum
Wann kann ich mit dem Praktikum beginnen?
Wo kann ich das Praktikum absolvieren?
Wo finde ich Hilfe bei der Suche nach einer Praktikumsstelle?
Wie erfahre ich, ob mein Wunsch-Praktikum angerechnet werden kann?
Mögliche Anrechenbarkeit eines Praktikums für Klinische Psychologinnen:
Was ist hinsichtlich der Praktikums-Supervision zu beachten?
Was muss ich beim Praktikum unbedingt beachten?
Praktikantenstatus
Was bedeutet Praktikantenstatus?
Wie erhalte ich den Praktikantenstatus?
Nach welcher Zeitspanne erhält man im Schnitt den Praktikantenstatus?
Gibt es genaue Kriterien oder Bedingungen, die für die Erteilung gelten?
Ist der Praktikantenstatus zeitlich befristet?
Kann der Praktikantenstatus verlängert werden?
Was passiert, wenn ich meinen Praktikantenstatus nicht rechtzeitig verlängere?
Was ist zur Supervision zu beachten?
Was ist zu Fallvorstellungen zu beachten?
Ruhendstellung der Ausbildung, Karenzierung
Abschluss der Ausbildung
Wo finde ich die Unterlagen zur Einreichung?
Wohin schicke ich die Einreichunterlagen?
Wie erfahre ich, wann ich die Kolloquiumsarbeit schicken kann?
An wen muss ich die Arbeit schicken?
Wie muss die Kolloquiumsarbeit aussehen?
Wann und wo findet die mündliche Prüfung statt?
Was muss ich bei der Prüfung beachten?
Wie bekomme ich mein Zertifikat?
Was muss ich für die Eintragung in die Liste der Psychotherapeuten tun?
Diverses
Für wen gelten Ausnahmegenehmigungen?
Kann ich ein Weiterbildungscurriculum (zB das für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie) parallel zum Fachspezifikum absolvieren, falls ja, ab welchem Ausbildungsstand?
Hinweis zur Fortbildung
3. Beginn der Ausbildung und Mitgliedschaft
Welche Voraussetzungen muss ich vor Beginn eines Fachspezifikums erfüllen?
Im Psychotherapiegesetz § 10(2) sind die Voraussetzungen für die Ausbildung zum Psychotherapeuten genannt.
Ein psychotherapeutisches Fachspezifikum darf absolvieren, wer
1. eigenberechtigt ist
2. das 24. Lebensjahr vollendet hat
3. die schriftliche Erklärung einer psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtung, dass eine Ausbildungsstelle für die Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums, einschließlich des Praktikums gemäß § 6 Abs.2 Z2, zur Verfügung gestellt werden wird, vorlegt
4. das psychotherapeutische Propädeutikum erfolgreich absolviert hat und entweder
5. die Voraussetzungen des Abs1 Z4 oder
6. auf Grund seiner Eignung nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens des Psychotherapiebeirates vom Bundeskanzler mit Bescheid zur Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums zugelassen worden ist, soweit nicht bereits eine Zulassung gemäß Abs.1 Z5 erfolgt ist, oder
7. eine Ausbildung an einer Akademie für Sozialarbeit, an einer ehemaligen Lehranstalt für gehobene Sozialberufe, an einer Pädagogischen Akademie oder an einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalt für Ehe- und Familienberater absolviert hat oder das Kurzstudium Musiktherapie oder einen Hochschullehrgang für Musiktherapie abgeschlossen hat oder
8. ein Studium der Medizin, der Pädagogik, der Philosophie, der Psychologie, der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft oder der Theologie oder ein Studium für das Lehramt an höheren Schulen abgeschlossen hat oder
9. einen in Österreich nostrifizierten Abschluss eines ordentlichen Studiums im Sinne der Z8 an einer ausländischen Universität nachweist.
Wie kann ich diese Voraussetzungen nachweisen?
Zum Nachweis aller Voraussetzungen müssen vor der Teilnahme am Einführungskurs
(A-Kurs) alle relevanten Unterlagen (Nachweise zu abgeschlossenem Propädeutikum und Quellenberuf) an das Büro der ÖGATAP geschickt werden, anschließend werden diese von der Ausbildungsleitung überprüft. Für den Altersnachweis genügt es, wenn auf einer Urkunde das Geburtsdatum vermerkt ist.
Sämtliche Zeugnisse (Propädeutikumsabschluss und Quellenberuf) bitte nur in Kopie vorlegen.
Sollten Sie sich im letzten Drittel des PP befinden bitte unbedingt eine Bestätigung darüber von der PP-Einrichtung an das Büro der ÖGATAP senden.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Die Ausbildung findet in Ausbildungsgruppen statt. In der Regel starten jedes Jahr zwei KIP-Gruppen und eine HYP-Gruppe. Der Beginn einer ATP-Gruppe ist bei genügend Interessentinnen jederzeit möglich. Grundsätzlich gibt es immer eine Gruppe in Wien, bei genügend Anmeldungen auch in den Bundesländern.
Zusätzlich zu absolvierende Intensiv- und Theorieseminare werden in den dreimal jährlich stattfindenden Internationalen Seminaren in Waidhofen/Ybbs, Goldegg und Radstadt angeboten.
Informationen zu geplanten Ausbildungsgruppen erhalten Sie auf Anfrage im Büro der ÖGATAP.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung dauert je nach Methode und persönlichem Einsatz zwischen 3,5 und 5 Jahren.
Wie ist der praktische Ablauf der Ausbildung?
Die kontinuierlichen Ausbildungsgruppen sind geschlossene Gruppen (Höchstteilnehmerzahl 14) und umfassen Selbsterfahrung, methodenspezifische und theoretische Ausbildung. Sie werden entweder als 14-tägig stattfindende Abendgruppen mit 2-3 Wochenenden pro Jahr oder als ausschließliche Wochenendgruppen (etwa 6-8mal pro Jahr) angeboten.
Die Termine werden innerhalb der Gruppe vereinbart. Die Gruppen werden über einen Zeitraum von 3-4 Jahren geführt. (KIP und ATP: 450 Std., HYP 460 Std.)
Die genaue Gestaltung der Ausbildungsgruppen wird von der jeweiligen Gruppenleitung vorgegeben. Nähere Angaben zu Ort, Zeiten, Abfolge der Ausbildungsschritte, Modus der Bezahlung, Bedingungen zur Erreichung des Praktikantenstatus etc. erhalten Sie direkt von der jeweiligen Ausbildungsgruppenleitung, bei Informationstreffen vor Gruppenbeginn oder auf telefonische Anfrage.
Wo finden Ausbildung bzw. Lehrveranstaltungen statt?
Angaben zum Ort der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe erhalten Sie von der jeweiligen Gruppenleitung.
Intensiv- und Theorieseminare werden in den dreimal jährlich stattfindenden Internationalen Seminaren in Waidhofen/Ybbs, Goldegg und Radstadt angeboten.
Kann ich nach dem Beginn der Ausbildung die Ausbildungsgruppe wechseln?
Grundsätzlich ist ein Wechsel der Ausbildungsgruppe nicht möglich.
Ausnahmen ad personam sind in besonders begründeten Fällen möglich und müssen von der Ausbildungsleitung genehmigt werden.
Dem Ausbildungsteilnehmer werden alle bis dahin absolvierten Stunden lediglich als Selbsterfahrung bestätigt und eine neue Ausbildungsgruppe muss begonnen werden.
Dafür ist in Absprache mit der zukünftigen Ausbildungsgruppenleiterin ein schriftliches Ansuchen mit Begründung zum gewünschten Wechsel an die Ausbildungsleitung zu richten.
Kann ich die Ausbildung unterbrechen?
Die Ausbildung findet ausschließlich in geschlossenen und kontinuierlichen Ausbildungsgruppen statt. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die begonnene Ausbildung in Abstimmung mit Gruppenleitung und Ausbildungsleitung unterbrochen werden, z.B. Karenzierung.
Was gilt hinsichtlich Fehlstunden während der Ausbildung?
Fehlstunden werden nur bei schwerwiegenden Gründen akzeptiert und müssen im Voraus mit dem Gruppenleiter abgesprochen werden. Lt. Curriculum dürfen während der laufenden Ausbildungsgruppe höchstens 10% Fehlstunden anfallen. Die nicht besuchten Stunden sind zu bezahlen, es müssen jedoch keine Stunden „nachgeholt“ werden. Notwendiges Nacharbeiten (wie Referate, Literaturstudium, Intensivseminare o.ä.) werden von der Ausbildungsleitung vorgegeben.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Wie kann ich die Gruppenleitung vor Ausbildungsbeginn kennen lernen?
Leiterinnen der Ausbildungsgruppen sind meist Referentinnen bei den Internationalen Veranstaltungen (in Goldegg, Radstadt oder Waidhofen/Ybbs) und können dort kennen gelernt werden. Vor Beginn jeder neuen Ausbildungsgruppe gibt es ein Treffen der Gruppenleitung mit allen an der Ausbildung interessierten Personen, das dem Kennenlernen und dem Informationsaustausch dient. Gerne können Sie auch persönlich mit der Gruppenleitung Kontakt aufnehmen; wenden Sie sich diesbezüglich bitte an das Büro der ÖGATAP.
Wann kann ich ein Aufnahmegespräch führen?
Vor einem Aufnahmegespräch muss das Einführungsseminar (A-Kurs) positiv absolviert werden. Einführungsseminare werden mindestens dreimal jährlich im Rahmen unserer Internationalen Seminare in Goldegg, Radstadt und Waidhofen/Ybbs angeboten. Ankündigungen dazu sind auf der Homepage zu finden.
Dort können Sie sich auch schriftlich für ein Aufnahmegespräch anmelden.
Nach positiver Absolvierung des Einführungsseminars und erfolgter Anmeldung zu einem Aufnahmegespräch, werden dreimal jährlich jeweils in den Wochen nach den Internationalen Seminaren Aufnahmegespräche mit jeweils 2 Dozentinnen pro Kandidat durchgeführt.
Fragen Sie bitte nicht im Büro nach, Sie erhalten verlässlich und umgehend Nachricht über Gesprächstermin und Ort.
Nur in Ausnahmesituationen werden Aufnahmegespräche außerhalb dieser festgelegten Zeiten abgehalten.
Wie läuft ein Aufnahmegespräch ab?
Das Aufnahmegespräch wird von zwei Lehrtherapeuten mit voller Lehrbefugnis (Dozenten) der ÖGATAP geführt und dauert in der Regel 30 Minuten. Dabei sollen vor allem die persönliche Eignung und Belastbarkeit der Auszubildenden festgestellt werden, Fachkenntnisse werden nicht gefragt.
Persönliche Eignung für die Ausbildung und Ausübung von Psychotherapie setzt voraus:
Reflexions- und Selbstreflexionsfähigkeit, Fähigkeit zu Empathie, sozialen Kontakten und Beziehungen, ausreichende Ich-Stärke und Belastbarkeit, ausreichende intellektuelle Begabung, reifen Umgang mit Frustrationen und mit eigenen und fremden aggressiven und libidinösen Impulsen.
In diesem Sinne sind Ausschlusskriterien: zu geringe Reflexions- und Selbstreflexionsfähigkeit, mangelnde Empathiefähigkeit, schwere Persönlichkeitsstörungen, mangelnde intellektuelle Begabung, deutliche Ich-Struktur-Defekte, mangelnde Beziehungsfähigkeit, mangelnde Frustrationstoleranz, erschwerter Umgang mit aggressiven und libidinösen Impulsen, unreife Persönlichkeitsstruktur, mangelnde Belastbarkeit, mangelnde soziale Kontakt- und Anpassungsfähigkeit, auffällige Verhaltensstörung.
Wie erfolgt die Aufnahme in eine Ausbildungsgruppe?
Nach dem Nachweis aller Voraussetzungen für den Beginn eines Fachspezifikums, nach positiv absolviertem Einführungsseminar und anschließend positiv absolviertem Aufnahmegespräch können Sie sich im Büro der ÖGATAP für eine Ausbildungsgruppe vormerken lassen und um Aufnahme in den Verein ansuchen. Nach erfolgter Aufnahme können Sie sich verbindlich für eine Ausbildungsgruppe Ihrer Wahl anmelden.
Sollten nicht alle erforderlichen Nachweise im Büro der ÖGATAP eingelangt sein, werden weder Teilnahme am Einführungskurs, noch Aufnahmegespräch oder Teilnahme an einer Ausbildungsgruppe gestattet.
Wie erfolgt die Aufnahme in den Verein?
Beim Einführungsseminar (A-Kurs) erhalten Sie sämtliche Unterlagen für eine Aufnahme in den Verein. Diese retournieren Sie bitte vollständig ausgefüllt an das Büro. Nach erfolgreich absolviertem Aufnahmegespräch wird Ihr Beitrittsansuchen in der nächsten Ausbildungskommissionssitzung bearbeitet bzw. in der anschließenden Vorstandssitzung beschlossen. Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, können Sie als ordentliches Mitglied in die ÖGATAP aufgenommen werden.
Über die Aufnahme der Bewerberin als ordentliches oder außerordentliches Mitglied entscheidet der Vorstand. Ein Ansuchen um Aufnahme kann ohne Rechtfertigung der Gründe vom Verein abgelehnt werden.
Kann ich ein Fachspezifikum beginnen, wenn ich das Propädeutikum noch nicht abgeschlossen habe?
Quelle: § 10 PthG/Ergänzungsschreiben des BMGFJ vom 27.10.2004
Das Bundesministerium für GFJ genehmigt den Beginn des Fachspezifikums maximal 56 Tage vor Abschluss des Propädeutikums. Wenn absehbar ist, dass Sie das Propädeutikum innerhalb dieser Frist beenden, können Sie nach dem positiv abgeschlossenen Aufnahmeverfahren mit dem Fachspezifikum (in Form einer Ausbildungsgruppe) beginnen. Sollten Sie diese Frist überschreiten, können alle zuvor absolvierten Ausbildungsschritte lediglich als Selbsterfahrung bestätigt werden. In diesem Fall legt die Ausbildungsleitung den Stichtag Ihres Ausbildungsbeginnes fest und informiert über eventuell nachzuholende Schritte.
Ich habe detaillierte Fragen zu den Voraussetzungen im Zusammenhang mit dem von mir absolvierten Studium.
Eine Anrechnungsrichtlinie des BMGFJ finden Sie auf Homepage der ÖGATAP (Ausbildung).
Ansprechperson des BMGFJ ist Herr KOHAUT, Tel.: +43-1-711004147
Welches Ausbildungscurriculum gilt für mich?
Es gilt das Curriculum, das zur Zeit Ihres Ausbildungsbeginns aktuell ist, es ist auf der ÖGATAP Homepage zu finden. (www.oegatap.at/Ausbildung)
Wie finde ich eine Lehrtherapeutin?
Eine aktuelle Liste aller Lehrtherapeuten finden Sie auf der Homepage.
(www.oegatap.at/Ausbildung/weitere Dokumente zur Ausbildung/Liste der Lehrtherapeutinnen).
Lehrtherapien dürfen ausschließlich bei Dozentinnen und partiellen Lehrtherapeutinnen der Ögatap absolviert werden, nicht jedoch bei ausländischen Kollegen.
Auf Wunsch hilft Ihnen Ihre Ausbildungsgruppenleitung bei der Auswahl eines geeigneten Lehrtherapeuten.
Muss ich dem Verein beitreten, um die Ausbildung machen zu können?
Eine Mitgliedschaft in der ÖGATAP ist Voraussetzung für den Beginn des Fachspezifikums.
Bietet die ÖGATAP auch eine Ausbildung mit möglichem Universitätsabschluss an?
Nein.
In welcher Form findet die Ausbildung im Fachspezifikum statt?
Quelle: Curriculum 6., Infopost
Ist die Reihenfolge der theoretischen Ausbildung frei wählbar oder gibt es eine fixe Vorgabe?
Hinweise für KIP:
Für KIP-Intensivseminare ist keine bestimmte Reihenfolge vorgeschrieben, Voraussetzungen für Seminare sind jeweils in den Programmen angeführt (z.B. Absolvierung der Grundstufenseminare; Praktikantinnenstatus etc.). Die Auswahl von Intensiv- und Theorie-Seminaren ist entsprechend dem Stand der Ausbildungsgruppe und in Abstimmung mit der Gruppenleitung zu wählen.
Es wird empfohlen, nach Absolvierung des Einführungsseminars (A-Kurs) mindestens ein B-Seminar und mindestens ein C-Seminar zu absolvieren, um den Lehr- und Arbeitsstil anderer Dozenten als der eigenen Gruppenleitung kennen zu lernen. Im Sinne einer Integration des erworbenen Wissens und einer gezielten Vorbereitung auf das Kolloquium wird darüber hinaus empfohlen, mindestens einmal ein C3-Seminar zu belegen.
Hinweise für ATP:
Nach Absolvierung des Einführungsseminars (A-Kurs) erfolgen aufeinander aufbauend Grundstufen – Mittelstufen – und (analytische) Oberstufen-(Intensivseminare) bzw. spezifische Intensivseminare ab dem Praktikantenstatus.
Was sind Gastdozenten?
Gastdozenten sind ausländische Lehrtätige, die nicht in der österreichischen Psychotherapeutenliste eingetragen sind. Sie können von der Ögatap für Lehrtätigkeiten eingeladen werden. Laut Bundesministerium für Gesundheit dürfen sie nur für kurze Zeiträume (zB die Dauer eines Internationalen Seminars) beauftragt werden.
Eine Richtlinie des BM für Gesundheit besagt, dass nur bis zu einem Drittel der Ausbildung bei nicht inländischen Dozenten absolviert werden darf.
Hinweis:
Die rechtlichen Grundlagen für die Ausbildung werden immer genauer definiert, in der Ausbildungspraxis sind Präzisierungen eingetreten. Ausbildungsvertrag und Curriculum sind ausnahmslos genau einzuhalten. Regulär sind alle dem Curriculum entsprechenden Ausbildungsschritte bei den dafür zuständigen Lehrtherapeutinnen der Ögatap zu absolvieren. Innerhalb von Internationalen Seminaren und Kongressen der Ögatap können Ausbildungsschritte auch bei sogenannten Gastdozenten absolviert werden.
Können im Ausland absolvierte Seminare für die Ausbildung anerkannt werden?
Wann kann ich mit dem Praktikum beginnen?
Im Laufe der fachspezifischen Ausbildung muss ein Praktikum im Ausmaß von 550 Stunden absolviert werden. Es kann bereits nach Abschluss des Propädeutikums begonnen werden, also vor dem Beginn der Ausbildungsgruppe und vor der Aufnahme in den Verein.
Wo kann ich das Praktikum absolvieren?
Listen für vom Psychotherapiebeirat anerkannte Praktikumseinrichtungen können beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen angefordert werden. Sie sind ständig aktualisiert über die Homepage des Ministeriums http://ipp.bmgfj.gv.at einzusehen und auch über die Homepage der ÖGATAP zu finden (www.oegatap.at/Ausbildung/ Liste der Praktikumsstellen).
Welche Kriterien gelten für Praktikumsstellen?
Quelle: Curriculum 5.2.3; PthG § 6 (2)2.
Mindestens 150 Stunden müssen in einer facheinschlägigen Einrichtung des Gesundheitswesens ((Psychiatrische) Klinik oder ähnliches) absolviert werden. Dabei werden folgende Bedingungen vorausgesetzt:
Die verbleibenden 400 Stunden können auch in einer allgemeinen psychosozialen Einrichtung (Beratungsstelle oder ähnliche Einrichtung) absolviert werden.
Es können auch alle 550 Stunden in einer facheinschlägigen Einrichtung des Gesundheitswesens absolviert werden. Die Absolvierung aller 550 Stunden ausschließlich in einer allgemeinen psychosozialen Einrichtung ist nicht möglich.
Wo finde ich Hilfe bei der Suche nach einer Praktikumsstelle?
Gelegentlich werden in der Infopost freie Praktikumsstellen ausgeschrieben. Informations- und Erfahrungsaustausch findet auch in den Ausbildungsgruppen statt.
Wie erfahre ich, ob mein Wunsch-Praktikum angerechnet werden kann?
Scheint Ihre Praktikumsstelle in der Liste des BMGFJ (http://ipp.bmgfj.gv.at ) auf, ist ein Ansuchen um Anrechnung nicht nötig!
Ist die gewünschte Praktikumsstelle nicht in der o.a. Liste eingetragen, kann ein Praktikum unter Umständen dennoch angerechnet werden, da im Einzelfall der Ausbildungsverein, entsprechend den Anrechnungsrichtlinien des BMGFJ, eine Institution als Praktikumseinrichtung anerkennen kann, die nicht in der Liste aufscheint, jedoch den Kriterien entspricht.
Wichtig dabei ist, dass Sie bereits vor Beginn des Praktikums einen Antrag bezüglich der Anrechenbarkeit an die Ausbildungsleitung stellen. Antragsformulare und Kriterien finden Sie auf der Homepage der ÖGATAP. (www.oegatap.at/Ausbildung/Weitere Dokumente/Verschiedene Formulare zum Download)
Ein entsprechender Antrag ist detailliert und vollständig ausgefüllt und von der Leitung der Praktikumsstelle unterzeichnet und gestempelt an das Büro der ÖGATAP zu schicken. Dort wird er an die Ausbildungsleitung weitergeleitet, die gemeinsam mit der Ausbildungskommission über eine Anrechnung der Praktikumsstelle auf der Grundlage der gesetzlichen Anrechnungsrichtlinien entscheidet.
Achtung: Alle nachträglich eingereichten Ansuchen müssen abgelehnt werden.
Mögliche Anrechenbarkeit eines Praktikums für Klinische Psychologinnen:
Bei Klinischen Psychologinnen kann ein bereits absolviertes Praktikum unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden. Die Praktikums-Supervision (30 Stunden) kann meist nicht angerechnet werden, da diese nach den Ausbildungsrichtlinien des BMGFJ erst ab Beginn des Fachspezifikums absolviert werden darf, zudem meist nicht methodenspezifisch war.
Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die Ausbildungsleiterin Dr. B. Bischof.
Was ist hinsichtlich der Praktikums-Supervision zu beachten?
Quelle: Curriculum, Infopostbeiträge der Ausbildungsleitung
Supervision dient der Reflexion der therapeutischen Arbeit und ist damit eine Hilfestellung für den Ausbildungskandidaten. Parallel zum Praktikum muss eine Praktikums-Supervision im Ausmaß von mind. 30 Stunden absolviert werden. Sie begleitet ein Praktikum und beginnt daher frühestens zu Beginn dieses Praktikums.
Nach Vorgabe des Psychotherapiebeirates hat eine Praktikums-Supervision methodenspezifisch zu sein und kann ausschließlich von Lehrtherapeuten mit voller oder partieller Lehrbefugnis (Dozenten) der betreffenden Methode, einschließlich der Leitung der eigenen Ausbildungsgruppe in Anspruch genommen werden.
Hinweis: Beim eigenen Lehrtherapeuten können weder Supervision noch Fallvorstellungen erfolgen.
Achtung: Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie begründet vor Beginn der Praktikums-Supervision beantragt und von der Ausbildungsleitung genehmigt werden.
Hinweis:
Quelle: Infopost 1/2008
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass im Einreichformular des BMFGFJ sowohl der Leiter, als auch der anleitende Psychotherapeut (mind. §5a eingetragener Psychotherapeut) der Praktikumsstelle angegeben sein müssen. Ein und dieselbe Person kann nicht gleichzeitig in beiden Positionen auftreten.
Weiters ist zu beachten, dass der anleitende Psychotherapeut nicht die 30-stündige methodenspezifische Praktikums-Supervision durchführen darf. Auch der Leiter der entsprechenden Abteilung kann nicht gleichzeitig begleitender Praktikums-Supervisor sein.
Diese Bestimmungen werden im Eintragungsausschuss streng kontrolliert und können bei Nichtbeachtung eine Eintragung verhindern. Klären Sie dies bitte an der vorgesehenen Praktikumsstelle im Vorhinein, der Eintragungsausschuss kontrolliert diese Faktoren sehr genau und streng.
Was muss ich beim Praktikum unbedingt beachten?
Hinweis lt. PthG:
Quelle: Infopost 2/2007
Das Team der Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens muss multiprofessionell sein:
Im allgemeinen psychotherapeutisch-psychosozialen Feld (z.B. Beratungsstelle) (400 Std.) heißt das, psychosoziale Versorgungsaufgaben müssen kontinuierlich und von mehr als 2 fachlich qualifizierten Mitarbeitern ausgeübt werden.
Beim facheinschlägigen Praktikum (150 Std.) in einer Einrichtung des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhaus) ist neben den vorher genannten Faktoren zusätzlich die fallweise Anwesenheit eines Arztes (zumindest 2x pro Woche), insbesondere bei Fallbesprechungen, unbedingt erforderlich.
Die Leitung der Institution (= Person A) darf nicht gleichzeitig der anleitende Psychotherapeut (= Person B) sein.
Der die fachliche Anleitung des Praktikanten ausführende Psychotherapeut (= Person B) muss zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie berechtigt sein, d.h. seit mind. 5 Jahren in die Liste des BMGFJ als Therapeutin (Fachrichtung egal) eingetragen sein.
Die Praktikums-Supervision (30 Std.) muss bei einer Lehrtherapeutin (mit voller oder partieller Lehrbefugnis) der ÖGATAP in der entsprechenden Methode absolviert werden (= Person C).
Was bedeutet Praktikantenstatus?
Quelle: Curriculum
Das Erreichen des Praktikantenstatus berechtigt zur eigenständigen Durchführung von Therapien unter begleitender Supervision im Sinne der geforderten psychotherapeut. Tätigkeit. Für den Abschluss der Ausbildung sind mind. 600 Stunden psychotherapeut. Tätigkeit vorzuweisen.
Ab Erhalt des Praktikantenstatus dürfen Fallvorstellungen besuchen werden.
Ein Teil der Supervision kann in der Endphase der Ausbildungsgruppe stattfinden. Dies sollte jedoch eher die Ausnahme sein, da auch der Stil anderer Lehrtherapeuten kennengelernt werden soll.
Wie erhalte ich den Praktikantenstatus?
Quelle: Curriculum 6.2.
In der laufenden Ausbildungsgruppe wird bei ausreichender Entwicklung und Qualifikation des Ausbildungsteilnehmers gemeinsam durch die verantwortliche Ausbildungsgruppenleitung und die Gruppe diesem der Praktikantenstatus verliehen.
Alle damit zusammenhängenden Unterlagen (Bestätigung zur Berechtigung zur eigenständigen Tätigkeit unter Supervision und das Heft zum Nachweis der Fallvorstellungen) werden vom Büro der ÖGATAP zugesandt.
Nach welcher Zeitspanne erhält man im Schnitt den Praktikantenstatus?
Die Verleihung des Praktikantenstatus liegt in der Verantwortung der Ausbildungsgruppenleitung und wird ungefähr zur Mitte der Ausbildungsgruppe erreicht.
Gibt es genaue Kriterien oder Bedingungen, die für die Erteilung gelten?
Die Kriterien werden von der jeweiligen Leitung der Ausbildungsgruppe mitgeteilt.
Ist der Praktikantenstatus zeitlich befristet?
Quelle: BMGFJ - Regel
Der Praktikantenstatus gilt ab dem Verleihungsdatum für eine Dauer von 3 Jahren.
Kann der Praktikantenstatus verlängert werden?
Sollte die dreijährige Frist ablaufen, bevor Sie alle Ausbildungsschritte zum Abschluss des Fachspezifikums absolviert haben, können Sie den Praktikantenstatus beliebig oft für jeweils weitere 3 Jahre verlängern lassen. Dazu müssen Sie selbständig ein formloses Schreiben an die Ausbildungsleitung richten, in dem Sie um eine Verlängerung ansuchen.
Legen Sie bitte folgende 3 Nachweise bei:
Nach Bewilligung der Verlängerung durch die Ausbildungsleitung erhalten Sie diese vom Büro der ÖGATAP zugesandt.
Was passiert, wenn ich meinen Praktikantenstatus nicht rechtzeitig verlängere?
Quelle: BMGFJ (s. Formular Praktikanten-Status), Procedere (Auflagen): Beschluss Ausbildungskommision bzw. Dozentenklausur
Ist Ihr Praktikantenstatus abgelaufen, ist jede Durchführung von Psychotherapie unzulässig. Ihre Berechtigung zur psychotherapeutischen Behandlung unter Supervision ist erloschen.
Zur Wiedererlangung des Praktikantenstatus siehe „Ruhendstellung der Ausbildung, Karenzierung“
Was ist zur Supervision zu beachten?
Quelle: Curriculum, Infopost, Ausbildungsleitung
Supervision dient der Reflexion der therapeutischen Arbeit, ist damit eine Hilfestellung für Ausbildungskandidatinnen und dient zur Feststellung des Ausbildungsfortschrittes. Es geht dabei um die eigenen Fälle des Kandidaten, d.h. Fälle, in denen der Kandidat selbst Therapien durchführt.
Insgesamt sind mind. 120 Stunden Supervision und Fallvorstellungen zu absolvieren. Es gibt die Möglichkeit Supervision auch in Gruppen oder in Seminaren mit ausgewiesenen Supervisionsstunden zu absolvieren. Im Interesse der Qualität der eigenen Tätigkeit wird Einzelsupervision empfohlen.
Diese Supervision kann nur bei Lehrtherapeuten mir voller Lehrbefugnis in der jeweiligen Methode absolviert werden, einschließlich der Leitung der eigenen Ausbildungsgruppe. Supervision darf nicht bei der eigenen Lehrtherapeutin erfolgen.
Bei Engpässen (in den Bundesländern) kann ein Antrag an die Ausbildungsleitung gestellt werden, Supervision bei Lehrtherapeuten mit partieller Lehrbefugnis zu genehmigen.
Was ist zu Fallvorstellungen zu beachten?
Fallvorstellungen dienen der Kontrolle der Qualität der durchgeführten Therapie und damit der Kontrolle der Therapeutinnen in Ausbildung und können "bestanden" oder "nicht bestanden" werden.
Fallvorstellungen dauern prinzipiell mindestens 90 Minuten (2 Lehreinheiten). Es soll eine präzise Zusammenfassung des therapeutischen Prozesses erfolgen, keine lange „Erzählung“ des Falles. Die Ausbildungsteilnehmerin ist für die Strukturierung und die Einhaltung der Zeitvorgabe verantwortlich.
Bei Fallvorstellungen sind Tonbandaufzeichnungen über die begleitete Imagination erforderlich, nicht jedoch über Vor- und Nachgespräch.
Fallvorstellungen werden zu den 120 erforderlichen Supervisionsstunden gerechnet.
Es sind mindestens 10 Fallvorstellungen mit eigenem Fall zu absolvieren.
Diese können in Fallvorstellungsseminaren (Goldegg, Waidhofen/Ybbs, Radstadt) vorgetragen, aber auch in von Dozentinnen vorangekündigten Fallvorstellungen (Bekanntgabe in der Infopost oder bei der Ausbildungsleitung) bzw. von Kandidaten in Absprache mit einem Dozenten selbst organisierten Gruppen absolviert werden.
Es können jedoch auch Fallvorstellungen im Einzelsetting bei Dozentinnen durchgeführt werden (maximal 5 Fälle).
Zusätzlich zu den 10 Fallvorstellungen mit Fall sind 5 Fallvorstellungen ohne eigenen Fall (als „Zuhörer“/ ab Curriculum 2004) zu absolvieren. Möglichkeiten dazu bestehen in Fallvorstellungsseminaren in Radstadt, Goldegg, Waidhofen/Ybbs, aber auch bei sämtlichen vorangekündigten Fallvorstellungen (s.o.).
Ab 2009 gelten folgende Änderungen:
von den 10 FVSeminaren mit Fallvorstellung müssen 5 FV in FVSeminaren in Goldegg, Bad Radkersburg oder Radstadt absolviert werden. Die 5 FV ohne Fall sind auch im Rahmen anderer FVSeminare außerhalb der Internationalen Seminare möglich.
Innerhalb einer SV-Gruppe ist zu beachten, dass die vorgesehenen Fallvorstellungen zeitgerecht als solche angekündigt werden und die Gruppenteilnehmer damit einverstanden sind. Auch hier ist die Dauer von mind. 90 Minuten einzuhalten. Für die Gruppenteilnehmer gelten die Einheiten grundsätzlich als Supervision, nicht jedoch „als Fallvorstellungen ohne eigenen Fall“.
Fallvorstellungen sind bei der Leitung der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe dann möglich, wenn kein eigener Fall vorgestellt wird. Die Teilnahme wird dann als Supervision angerechnet. Fallvorstellungen mit Vorstellung eines Falles können bei der Leitung der eigenen Ausbildungsgruppe nicht absolviert werden (Ausnahme: bei regionalen Engpässen können max. 2 Fallvorstellungen bei der Leitung der Ausbildungsgruppe gemacht werden). Bei gewünschten Ausnahmen muss vorher schriftlich bei der Ausbildungsleitung angesucht werden.
Diese Regelung gilt ab Juni 2000. Bisher absolvierte Fallvorstellungen werden anerkannt.
Im Rahmen der Ausbildung müssen insgesamt mindestens 3 verschiedene Fälle bei Fallvorstellungen vorgestellt werden. Bei ein und demselben Lehrtherapeuten mit voller Lehrbefugnis können maximal 5 Fallvorstellungen absolviert werden; insgesamt müssen Fallvorstellungen bei mindestens 4 verschiedenen Lehrtherapeutinnen erfolgen.
Es kann derselbe Fall höchstens dreimal in verschiedenen Therapiestadien und bei drei verschiedenen Dozentinnen vorgestellt werden. Dabei ist auf einen entsprechenden Zeitraum zwischen den Fallvorstellungen zu achten, da in einer neuerlichen Vorstellung eine klare Veränderung im therapeutischen Prozess erkennbar sein muss.
Vor Erhalt des Praktikantenstatus darf an keinen Fallvorstellungen, auch nicht als „Zuhörer“ teilgenommen werden. Es gibt ausnahmslos keine Anrechnung dafür.
Ruhendstellung der Ausbildung, Karenzierung
Quelle: Infopost 4/2007
Im Praktikantenstatus besteht die Möglichkeit einer temporären Ruhendstellung der Ausbildung (Karenzierung). Bitte wenden Sie sich dafür an die Ausbildungsleiterin Dr. B. Bischof.
Dabei ist zu beachten:
Wessen Praktikantenstatus nicht länger als maximal 2 Jahre „abgelaufen“ ist, kann mit einem Nachweis der „Wiederaufnahme begleitender Supervision“, ausgestellt von einem Dozenten mit voller Lehrbefugnis, diesen Nachweis bei Dr. M. Pichler als Lehrausschussmitglied vorweisen und den Praktikantenstatus wieder erlangen.
Wer länger als 2 Jahre keine Aktivitäten im Sinne von regelmäßiger Supervision oder Teilnahme an mindestens 1 Seminar nachweisen kann, muss für die Verlängerung des Praktikantenstatus zu den oben angeführten 3 Nachweisen (siehe: Kann der Praktikantenstatus verlängert werden?) zusätzlich ein C1 oder C2 Seminar absolvieren. Eine verpflichtende Berichterstattung der Seminarleitung an die Ausbildungsleitung mit anschließender Besprechung in der Ausbildungskommission entscheidet über das weitere Vorgehen, also auch den Erhalt einer eventuellen Verlängerung des Praktikantenstatus.
Wo finde ich die Unterlagen zur Einreichung?
Die Unterlagen für die Einreichung beim BMGFJ finden Sie auf der Homepage der ÖGATAP. Ebenso auch die Unterlagen „zur Zulassung zum Therapeutenkolloquium“.
(www.oegatap.at/Ausbildung/Weitere Dokumente/Verschiedene Formulare zum Download)
Wohin schicke ich die Einreichunterlagen?
Die ausgefüllten Einreichunterlagen schicken Sie bitte eingeschrieben an das Büro der ÖGATAP. Alle benötigten Nachweise sind im Original vorzulegen (stehen z.B. 100 Theoriestunden in den Einreichunterlagen – dann müssen Originalbestätigungen für diese 100 Theoriestunden beiliegen). Nach Erstellung von Kopien der Originalbestätigungen, schicken wir Ihnen diese eingeschrieben zurück.
Wie erfahre ich, wann ich die Kolloquiumsarbeit schicken kann?
Quelle: Infopost 2/2007
Wenn Sie die Nachricht erhalten, dass Ihre Unterlagen nach Durchsicht durch die Ausbildungsleitung vollständig und in Ordnung befunden sind, können Sie Ihre Kolloquiumsarbeit senden.
An wen muss ich die Arbeit schicken?
Die Arbeiten schicken Sie bitte eingeschrieben an das Büro der ÖGATAP.
Wie muss die Kolloquiumsarbeit aussehen?
Schicken Sie die Arbeit bitte in 4-facher Ausführung unter Beachtung folgender Punkte:
Länge und Form der Arbeit: 30 bis höchstens 35 Seiten Text, 1½-zeilig, 12pt-Schrift, 40 Zeilen pro Seite, gebunden (nicht geheftet).
Inhaltlich sollte die Arbeit grundsätzlich wie eine Fallvorstellung aufgebaut sein. Einen entsprechenden Leitfaden können Sie im Büro anfordern. Die Arbeiten sind individuell, daher liegt es im persönlichen Ermessen jeder Kandidatin, selbst zu entscheiden, wie die Arbeit im Detail aufgebaut ist (ob und wo Bilder eingebunden werden etc.)
Die Arbeit sollte ein ansprechendes Äußeres aufweisen.
Dazu legen Sie bitte Ihren psychotherapeutischen Lebenslauf in doppelter Ausführung bei (nicht in die Arbeit binden!):
z.B. mit Angabe von Schulausbildung / Studium; Quellenberuf, Beginn der Ausbildung, Methode, Zulassung zur Absolvierung des pychotherapeut. Fachspezifikums, Genieregelung, etc.
Beginn der fachspezifischen Ausbildung,
Namen der Lehrtherapeutin der Einzeltherapie (Lehrtherapie),
Name des Leiters der Ausbildungsgruppe,
bei wem der Fall am häufigsten und zuletzt supervidiert wurde,
kurzer beruflicher Lebenslauf (wo haben Sie gearbeitet bzw. arbeiten Sie? max. 1 Seite)
Wann erfahre ich, ob die Arbeit angekommen wurde?
Sobald die Arbeit im Büro eintrifft, wird diese nach Anfrage und Bestätigung der Übernahme an zwei Dozenten zur Begutachtung weiter geleitet. Dafür ist eine Frist von 8 Wochen vorgesehen. Sie werden verlässlich umgehend informiert, wann und an welche Dozenten die Arbeit geschickt wurde. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die 8-Wochen-Frist!
Sobald wir von den Dozenten verständigt werden, dass die Arbeit angenommen ist, müssen die beiden Dozenten mit der Kandidatin einen gemeinsamen Kolloquientermin finden.
Empfehlenswert ist ein Kolloquiumstermin, der eine Einreichung im BMGFJ spätestens 2 Wochen vor Ende der Einreichfrist ermöglicht, damit der Kandidat alle notwendigen ausständigen Unterlagen (Dekret, vervollständigte und gestempelte Einreichformulare etc.) für eine Einreichung beim BMGFJ zeitgerecht vom Büro erhalten und umgehend einreichen kann.
Wann und wo findet die mündliche Prüfung statt?
Wo und wann die Prüfung stattfindet, hängt in erster Linie von den Dozentinnen ab. Bei der Wahl der Dozenten, die Ihre Arbeit übernehmen, versuchen wir Rücksicht darauf zu nehmen, dass Sie für die Prüfung keine allzu lange Anreise haben. Allerdings ist es gerade in den Bundesländern kaum zu vermeiden, dass Dozenten herangezogen werden, die weiter entfernt sind. Um den Kandidaten entgegen zu kommen, werden in solchen Fällen Kolloquien auch im Rahmen unserer Seminare abgehalten. Wir sind sehr bemüht unseren Ausbildungskandidatinnen entgegen zu kommen.
Was muss ich bei der Prüfung beachten?
Ein Kolloquium dauert mindestens 90 Minuten (2 Ausbildungseinheiten) und ist ein kollegiales Gespräch zwischen den beiden Dozentinnen und dem Kandidaten über Arbeitshypothesen, Therapieziel, diagnostische Hypothesen, pychotherapeutischen/ psychodynamischen Verlauf, Übertragung/Gegenübertragung, Abwehr und Abwehrmechanismen, Widerstand, Motive und begründete Auswahl der Motive, Symbolik etc.
Wie bekomme ich mein Zertifikat?
Nach der Prüfung erhält das Büro von den Dozenten die Benachrichtigung, ob das Kolloquium bestanden wurde oder nicht. Bei einem positiven Abschluss erhalten Sie innerhalb weniger Tage das Abschlusszertifikat, die Rechnung (das Abschlusskolloquium kostet €250,00), und die Einreichunterlagen eingeschrieben per Post.
Was muss ich für die Eintragung in die Liste der Psychotherapeuten tun?
Sie erhalten die Unterlagen als Hilfestellung zum Teil vorausgefüllt, müssen diese allerdings selbst fertig stellen. Als Hilfe dazu dient das Formblatt der ÖGATAP, das den Einreichunterlagen beiliegt.
Die Anmeldung für eine Eintragung erfolgt schriftlich (eingeschrieben) beim BMGFJ oder Sie bringen bei Zeitknappheit die Unterlagen persönlich zur „Zentralübernahmestelle“ des BMGFJ oder faxen im Notfall Unterlagen an die Zentralstelle. Die benötigten „Originale“ müssen jedoch nachträglich dennoch eingeschrieben gesendet werden. Erfahrungsgemäß kann das manchmal zu „Weiterleitungsproblemen“ an die richtige Stelle zu Frau Andrea Haderer (Chefsekretärin des Leiters des Psychotherapiebeirats HR Dr. M. Kierein) führen.
Folgende Unterlagen werden benötigt
Hinweis: Alle übermittelten Originale verbleiben im BMGF, es ist daher nicht angeraten Promotionsurkunde etc. im Original zu senden.
Die Vorschreibung der gesetzlich vorgesehenen Gebühren aufgrund steuerrechtlicher Vorgaben erfolgt nach Abschluss des Eintragungsverfahrens.
Der Psychotherapiebeirat tagt viermal jährlich. Die Termine und Einreichfristen werden in jeder Infopost bekannt gegeben. Zu spät eingelangte Ansuchen werden automatisch in der nächsten Sitzung des Eintragungsausschusses vorgelegt.
Es kann auch vorkommen, dass es bei Durchsicht Ihrer Unterlagen durch den Eintragungsausschuss zu einer sogenannten „Nachfrage“ an Sie kommt. Auch dadurch verzögert sich die Eintragung.
Die Liste aller eingetragenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der theoretischen und praktischen Ausbildungseinrichtungen kann im Internet tagesaktuell unter http://ipp.bmgfj.gv.at abgerufen werden.
Einige Tage nach dem Eintragungsverfahren stehen Sie bereits auf der Liste, der Erhalt des Bescheides dauert jedoch einige Zeit. Fragen Sie diesbezüglich bitte weder im Büro der ÖGATAP, noch bei der Ausbildungsleitung noch im BMGFJ nach!
Sollte es zu „Nachfragen“ oder „Ablehnungen“ kommen, die eine Eintragung in die Psychotherapeutenliste zeitlich verzögern, werden Sie in diesem Falle umgehend von der Ausbildungsleitung benachrichtigt.
Manchmal lässt sich eine Nachfrage auch am Tag der Sitzung des Eintragungsausschusses telefonisch durch die Ausbildungsleitung klären und Sie können noch an diesem Tag positiv bewertet werden.
Für wen gelten Ausnahmegenehmigungen?
Sämtliche Ausnahmegenehmigungen erfolgen ausschließlich „ad personam“ und erhalten somit keine Allgemeingültigkeit.
Kann ich ein Weiterbildungscurriculum (zB das für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie) parallel zum Fachspezifikum absolvieren, falls ja, ab welchem Ausbildungsstand?
Das Curriculum für Kinder und Jugendliche kann ab Praktikantenstatus begonnen werden. Da überwiegend an Fällen gearbeitet wird, ist es für Teilnehmerinnen besonders wichtig, mit Kindern zu arbeiten. Ist dies überwiegend der Fall, kann auch vor dem Status mit dem Curriculum begonnen werden.
Informationen zu anderen Weiterbildungen erhalten Sie von der jeweiligen Leitung.
Hinweis zur Fortbildung
Psychotherapeuten müssen jeweils innerhalb von 3 Jahren 90 Stunden Fortbildung nachweisen, mindestens ein Drittel davon muss methodenspezifisch sein!
Bedenken Sie bitte diesen Umstand, wenn Sie nach Abschluss Ihrer Ausbildung vorhaben aus dem Verein auszutreten. Ein Austritt bewirkt, dass Sie keine „Methodenheimat“ mehr haben. Sie erhalten die Seminare nicht mehr zu den günstigen Konditionen für Mitglieder, Seminarplätze werden vorrangig an Mitglieder vergeben.
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