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FÖRDERUNGEN FÜR KANDIDATINNEN
(zuletzt aktualisiert: 18.09.08)

Wenn ihr bereits gute Erfahrungen mit Förderungen gemacht habt, dann bitte ich euch um Nachricht, damit wir diese Information auch anderen zur Verfügung stellen können! info4kandi@gmx.at

 

Das Einholen von Förderungen ist ein mühsamer Weg, jeder Fall muss genau geprüft werden und darüber hinaus dürft ihr euch keine großen Beträge erwarten. Auf jeden Fall: Dran bleiben!

Die unten stehenden Telefonnummern bzw. Verlinkungen sollen als erste Anlaufstelle gesehen werden, um die vorhandenen Möglichkeiten in Einklang mit der eigenen „Förderungswürdigkeit” (Einkommen, Bundesland, Alter, etc.) bringen zu können. Bei solchen Fragen bitte Kontakt mit uns aufnehmen!

Achtung: alle Tipps, die hier zu finden sind, sind nur ein Anhaltspunkt, haben keinen Anspruch auf allgemeine Gültigkeit und müssen für den Einzelfall genau geprüft werden!

Fazit: mit etwas Mühe, Geduld und Ausdauer könnt ihr sicher etwas für euch herausschlagen und die Ausbildungskosten reduzieren!

 

 

1. Finanzamt – Ausbildungskosten sind absetzbar!

Man lasse dieses Geld nicht beim Finanzamt stehen, sondern hole es sich z.B. im Rahmen einer „Arbeitnehmerveranlagung” zurück.

Sehr empfehlenswert ist es, eine/n Steuerberater/in aufzusuchen. Die Kosten dafür rechnen sich wirklich und sich im §§-Dschungel zu verirren – davon kann nur dringend gewarnt werden! Bedenke, wieviel du z.B. als Arbeitnehmer/in an Lohnsteuer zahlst. Die Chancen, dass du dir davon etwas zurückholen kannst, stehen gut! Die „Rückholaktion” kann auch mehrere Jahre im nachhinein druchgeführt werden!

 

2. Öffentliche Förderungen österreichweit

a) Das Arbeitsmarktservice (AMS) und der Europäische Sozialfonds (ESF) unterstützen Unternehmen und Beschäftigte bei der laufenden Weiterentwicklung ihres Qualifikationsspektrums. Die regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice bieten in ganz Österreich Beratung bei Förderungen. Da die Fördervoraussetzungen in den Bundesländern unterschiedlich sein können, und auch die individuellen Fördervoraussetzungen unterschiedlich sind, bitte direkt das für dich zuständige AMS kontaktieren.

b) Das Österreichische Institut für Berufsbildungsforschung (öibf) hat in Zusammenarbeit mit der Internetplattform für Erwachsenenbildung des Bildungsministeriums eine umfasende Datenbank erstellt. Hier findet ihr bundesweit einen Überblick über alle Möglichkeiten der individuellen Weiterbildungsförderung: www.kursfoerderung.at

 

 

3. Öffentliche Förderungen – Wien und der WAFF

Das Weiterbildungskonto fördert bis zu 50 % der Kurskosten, max. € 200,- (max. € 300,- für Arbeitslose und KarenzurlauberInnen), im Zeitraum von 2 Jahren. Diese Förderung kann auch nach Beginn eines Kurses beantragt werden.
Kontakt: waff – Weiterbildungskonto, Nordbahnstraße 36, 1020 Wien, Tel: 01/217 48-555
Mo - Do von 8.00 - 17.00 Uhr , Fr von 8.00 - 12.30 Uhr, waff@waff.at

Das Programm Pisa Plus fördert berufstätige Personen, die keine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Ausbildung haben, mit bis zu € 1.100,- für berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen. Diese Förderung setzt ein Beratungsgespräch VOR Kursbeginn voraus.
Kontakt: waff - PISA PLUS, Nordbahnstraße 36, 1020 Wien, Tel: 01/217 48-555
Mo - Do von 8.00 - 17.00 Uhr, Fr von 8.00 - 15.00 Uhr, bbe@waff.at

Die Leistung FRECH - Frauen ergreifen Chancen - bietet berufstätigen Frauen, deren Bildungsabschluss unter dem Maturaniveau liegt, die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung von beruflichen Aus- und Weiterbildungen in der Höhe von bis zu € 3.700,-. Diese Förderung setzt ein Beratungsgespräch VOR Kursbeginn voraus.
Kontakt: waff – FRECH, Nordbahnstraße 36, 1020 Wien, Tel: 01/217 48-555
Mo - Do von 8.00 - 17.00 Uhr, Fr von 8.00 - 15.00 Uhr, frech@waff.at

 

 

4. Öffentliche Förderungen – Niederösterreich

Niederösterreicher mit Wohnsitz seit 12 Monaten in Niederösterreich können eine Förderung beantragen.
ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren und BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld (Karenz) erhalten 50 %, WiedereinsteigerInnen, ArbeitnehmerInnen über 45 Jahre und SozialhilfebezieherInnen erhalten 80 % der Kurskosten. Während eines Zeitraumes von sechs Jahren ab Erstantragerstellung können insgesamt max. € 2.640,- als Förderung in Anspruch genommen werden.
Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, Tel: 02742/9005-12530, Fax: 02742/9005-13610, post.lad1@noel.gv.at

 

5. Öffentliche Förderungen – Salzburg, Burgenland und Oberösterreich

Oberösterreich
Kontakt: Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Bildung und Gesellschaft, Bahnhofplatz 1,
4021 Linz, Tel: 0732/77 20-149 00, Fax: 0732/7720-211787, bildungskonto@ooe.gv.at

Salzburg  
Kontakt: Land Salzburg, Abteilung Soziales (Fachreferat 3/06), Fanny-v-Lehnert-Straße 1
(4. Stock, Zimmer 418), 5020 Salzburg, (100 m vom Hauptbahnhof entfernt),
AnsprechpartnerInnen: Edith Böhm, Tel:0662/8042-3607, edith.boehm@salzburg.gv.at
Gerhard Walcher, Tel:0662/80 42-36 81, g.walcher@salzburg.gv.at

Burgenland
Kontakt: Bildungsberatung Burgenland, Thomas Alva Edison Strasse 2, 7000 Eisenstadt
Tel.: 0664/88 43 0660, info@bildungsberatung-burgenland.at

Auskünfte erhaltet ihr auch beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Arbeitnehmerförderung, Frau Herta Müllauer, Tel: 02682/600-2286

 

6. Weitere Links

Gute Hinweise für Förderungen findet ihr auch auf der Seite eines Propädeutikums-Anbieters: http://www.nlpzentrum.at dort unter der Rubrik "Seminare & Ausbildungen" und dann unter "Förderungen".

 

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