
Weiterbildungscurriculum für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
der ÖGATAP für KIP, ATP und HY
2006
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Voraussetzungen:
- Das Weiterbildungscurriculum für Kinder- und Jugendlichentherapie der ÖGATAP ist Grundlage für eine qualifizierte psychotherapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit den Methoden der Katathym-Imaginativen Psychotherapie, der Hypnose und der Autogenen Psychotherapie
- Für den Abschluss der Weiterbildung ist eine absolvierte Psychotherapieausbildung in einer dieser drei Methoden Voraussetzung. Die Weiterbildung zu Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen kann nur in der Methode abgeschlossen werden, in der bereits die Grundausbildung absolviert wurde.
- Die einzelnen Lehrinhalte werden als Bausteine im Rahmen von internationalen Seminaren in Goldegg, Radstadt und Waidhofen angeboten und im Rahmen eines speziellen Lehrganges und können auch als solche bereits im PraktikantInnenstatus parallel zur Grundausbildung absolviert werden. Teile der fachspezifischen Grundausbildung können ihrerseits für das Weiterbildungscurriculum für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie angerechnet werden (z.B. Theorie, B3, etc.) Die Seminare B3 gelten als Voraussetzung für alle drei Methoden.
- Der Nachweis einer praktischen (nicht unbedingt psychotherapeutischen Tätigkeit) mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen einer fachlich einschlägigen Institution (300 Stunden).
- Schriftliche Anmeldung und ein Aufnahmegespräch.
Dauer:
Die Ausbildung in Theorie und Methodik umfasst 200 Stunden; davon sind 135 Stunden als Pflichtseminare innerhalb der ÖGATAP zu absolvieren, 65 Stunden können als Wahlpflichtseminare bei anderen anerkannten Ausbildungsvereinen belegt werden.
Der praktische Teil mit Supervision umfasst mindestens 80 Stunden.
Abschluss:
Abschlusskolloquium mit mündlicher Falldarstellung und theoretischen Erörterungen mit zwei LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis oder Lehrbeauftragten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie der ÖGATAP.
Zusatztitel: „Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn für KIP oder AT oder Hypnose der ÖGATAP“
A - Theoretischer Teil (200 Stunden)
I. Theorie: 100 Stunden
55 Std. Pflicht und 45 Std. Wahlpflicht
- Entwicklungspsychologie (30 Std. Wahlpflicht)
- Tiefenpsychologische Entwicklungspsychologie (wird vorausgesetzt)
- Allgemeine Entwicklungspsychologie: Kognitive Entwicklung, Entwicklung des Spieles, der Sprache, der Motorik etc.
- Neuere entwicklungspsychologische Konzepte: Ontogenetisches Entwicklungsmodell, Säuglingsforschung, Bindungstheorie, Interaktionstheorien etc.
- Psychopathologie des Kindes- und Jugendalters (20 Std. Pflicht)
- Allgemeine und spezielle Neurosenlehre des Kindes u. Jugendalters
- Persönlichkeitsentwicklungsstörungen im Kindes- und Jugendalter
- Psychosomatische, Kinderpsychiatrische und Neurologische Störungen
- Diagnostik und Indikation (25 Std. Pflicht)
- Technik der Anamneseerhebung und des Erstinterviews bei Kindern, Jugendlichen und Familien
- Diagnosestellung – Indikation – Therapieziel - Prognose
- Indikation für Psychotherapie für Kinder- und Jugendliche
- Indikation für ärztliche Untersuchung und Medikation
- Indikation für klinisch-psychologische Untersuchung
- Indikation für andere Behandlungen (Logopädie, Ergotherapie u.a.)
- Abgrenzung der Psychotherapie von Beratung, Krisenintervention, Pädagogik u.a.
- Einführung in Verhaltensbeobachtung und psychologische Testverfahren bei Kindern und Jugendlichen
- Spezielle Themen in der Kinder- und Jugendlichentherapie (10 Std. Pflicht, 10 Std. Wahlpflicht)
z.B. Angst, Trauer, Aggression, Sexualität; Trauma, Entwicklungskrisen, Essstörung, Drogen, Suizid; Pflege- und Adoptivkinder; Kinder im interkulturellen Spannungsfeld; Bedeutung von Traum, Märchen und Phantasie etc.
- Ethische und rechtliche Grundlagen in der Kinder- und Jugendlichentherapie (mindestens 5 Std. Wahlpflicht)
- Literatur (Download: als PDF-Datei | als DOC-Datei ; Literaturliste kann auch im Sekretariat der ÖGATAP angefordert werden)
II. Methodik 100 Stunden
80 Std. Pflicht und 20 Std. Wahlpflicht
- Innere und äußere Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
- Setting in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie:
- Altersspezifische Besonderheiten
- Gesprächsführung und Umgang mit den Eltern und anderen Bezugspersonen
- Umgang mit dem sozialen Umfeld (Kindergarten, Schule, Hort, Heim, Jugendamt, Ärzte etc.)
- Therapieprozess:
- Beginn, Verlauf, Therapieende, Therapieabbrüche etc.
- Wirkfaktoren in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
- Die therapeutische Beziehung (Übertragung, Gegenübertragung, Widerstand, Abwehr)
- Methodenspezifische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- Das Spiel und andere Ausdrucks- und Gestaltungsmöglichkeiten in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
- Spezielles nach Methoden:
- Spezielle Kriterien und Techniken in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Katathym Imaginativen Psychotherapie (entspricht dem Seminar B3) oder
- Spezielle Kriterien in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Autogenen Psychotherapie oder
- Spezielle Kriterien in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Hypnosetherapie
- Andere Methoden in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
(20 Std. Wahlpflicht)
- Systemische und andere familientherapeutische Konzepte, Kinderpsychoanalyse, Spieltherapie, Gestalttherapie etc.
B - Praktischer Teil
- Mindestens 80 Stunden Supervision der eigenen psychotherapeutischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (davon mindestens 20 Stunden Einzelsupervision und 60 Stunden Einzel- oder Gruppensupervision)
- 5 Fallvorstellungen mit 5 eigenen Fällen bei Kinder- und Jugendlichen-DozentInnen bzw. Lehrbeauftragten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Organisationsteam:
Dr. Barbara Burian-Langegger, Dr. Renate Chiba, Dr. Jadranka Dieter
Wien, im September 2006
Legende:
Pflicht bedeutet, dass die entsprechenden Inhalte im Rahmen der von der ÖGATAP angebotenen Seminare und Veranstaltungen absolviert werden sollten.
Wahlpflicht bedeutet, dass die entsprechenden Inhalte auch im Rahmen anderer facheinschlägiger Veranstaltungen absolviert werden können. Um sicher zu sein, dass eine solche Veranstaltung für das ÖGATAP-Curriculum auch anerkannt wird, kann die Anerkennung mittels einer schriftlichen Anfrage an eine der Organisatorinnen des Curriculums, vorab abgeklärt werden.